Rechtsprechung
BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vormundschaftliche Genehmigung eines im Vergleichswege abgegebenen Schuldanerkenntnisses
- Judicialis
FGG § 12; ; BGB § 1908i Abs. 1; ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 1821 Abs. 2; ; BGB § 1822 Nr. 12
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichswege abgegebenes Schuldanerkenntnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde gegen einen im Verfahren der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung eines Rechtsgeschäfts ergangenen Vorbescheid; Erlassbefugnis des Rechtspflegers; Verstoss des Gerichts gegen seine Amtsermittlungspflicht; Ermessen bei der Erteilung oder Verweigerung der ...
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürth - XVII 616/99
- LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2002 - 13 T 6298/02
- BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1587
- FamRZ 2003, 1967 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (14)
- BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96
Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer …
Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03
a) Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1821 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 und Abs. 2 BGB sowie für einen Vergleichsschluss gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, 1822 Nr. 12 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).Dem Rechtsbeschwerdegericht ist eine Nachprüfung der Ermessensausübung als solcher grundsätzlich entzogen; es hat jedoch zu prüfen, ob das Beschwerdegericht von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlichen fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat (vgl. BayObLGZ 1997, 113/119).
- BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02
Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren - …
Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03
Der Rechtspfleger hat vor Erlass einer in den Anwendungsbereich der §§ 55, 62 FGG fallenden Verfügung diese durch einen beschwerdefähigen Vorbescheid anzukündigen, wenn erkennbar ist, dass die beabsichtigte Entscheidung Rechte Dritter berührt, denen sonst der Rechtsweg gegen die Entscheidung selbst - jedenfalls praktisch - versperrt wäre (…vgl. BVerfGE aaO; BayObLGZ 2002, 208 ff.).Gegen ihn ist deshalb stets das Rechtsmittel gegeben, das auch gegen die Endentscheidung gegeben wäre, da die Klärung der Rechtsfragen im für die Endentscheidung maßgebenden Rechtszug gerade den Erlass des Vorbescheids rechtfertigt (vgl. BayObLGZ 2002, 208 ff.; BayObLG NJW-RR 2003, 2 und 4).
- BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03
Jedoch ergibt sich die Befugnis des Rechtspflegers zum Erlass eines solchen Bescheids aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.1.2000 (BVerfGE 101, 397 ff. = NJW 2000, 1709/1711).
- BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84
Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer …
Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03
a) Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1821 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 und Abs. 2 BGB sowie für einen Vergleichsschluss gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, 1822 Nr. 12 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52). - BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen …
Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03
a) Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1821 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 und Abs. 2 BGB sowie für einen Vergleichsschluss gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, 1822 Nr. 12 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52). - BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
"Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB
Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03
b) Durch den Vorbescheid kündigt das Gericht in einem auf Grund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren an, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 255/257; BayObLGZ 1993, 389/392). - BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89
Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen
Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03
Das Gericht der weiteren Beschwerde kann sie nur als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157; BayOblGZ 1993, 325/328; 2002, 208/217). - BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56
Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG
Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03
b) Durch den Vorbescheid kündigt das Gericht in einem auf Grund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren an, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 255/257; BayObLGZ 1993, 389/392). - BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93
Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft
Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03
Das Gericht der weiteren Beschwerde kann sie nur als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157; BayOblGZ 1993, 325/328; 2002, 208/217). - BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 185/99
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
Auszug aus BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03
a) Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1821 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 und Abs. 2 BGB sowie für einen Vergleichsschluss gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, 1822 Nr. 12 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52). - BayObLG, 07.12.1988 - BReg. 1a Z 8/88
Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Ausgleich von …
- BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch …
- BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Unzulässigkeit weiterer Beschwerde bei …
- BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
- OLG München, 05.12.2008 - 33 Wx 266/08
Betreuung: Genehmigungsbedürftigkeit von Verfügungen des Betreuers über …
Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 1587/1588 m.w.N.), die den Tatsachengerichten vorbehalten ist. - OLG München, 27.04.2010 - 4 Wx 9/10
Verfahren über die Genehmigung eines Vergleichs zur Zahlung von …
23 b. Die behaupteten Nachlassforderungen sind hinsichtlich ihrer Höhe, ihrer Plausibilität, ihrer Durchsetzbarkeit und ihrer rechtlichen Grundlage schlüssig dargelegt (BayObLG NJW-RR 2003, 1587).